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   BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83   

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BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 (https://dejure.org/1985,3463)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 (https://dejure.org/1985,3463)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 376/83 (https://dejure.org/1985,3463)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Daher liegt im Bereich der Vergütungsordnung des BAT eine bewußte Tariflücke nur dann vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - und vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst ist nämlich dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zählen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb ist auch für die Eingruppierung des Klägers ebenso wie für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung auf die Tätigkeitsmerkmale für Meister zurückzugreifen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Größe der Arbeitsstätte kann sich vielmehr auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Bedeutung ihrer Tätigkeit, der Größe der technisch maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT ).

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst ist nämlich dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zählen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Voraussetzungen treffen für den Küchenleiter und Küchenmeister nicht zu (BAG 32, 364, 370 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Deshalb ist auch für die Eingruppierung des Klägers ebenso wie für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung auf die Tätigkeitsmerkmale für Meister zurückzugreifen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z.B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst ist nämlich dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zählen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Voraussetzungen treffen für den Küchenleiter und Küchenmeister nicht zu (BAG 32, 364, 370 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Deshalb ist auch für die Eingruppierung des Klägers ebenso wie für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung auf die Tätigkeitsmerkmale für Meister zurückzugreifen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z.B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Die Größe der Arbeitsstätte kann sich vielmehr auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Bedeutung ihrer Tätigkeit, der Größe der technisch maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 376/83
    Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 382/82
  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1089/78
  • LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03

    Tarifgerechte Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie nach dem

    Das Maß der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung bringen die Tarifvertragsparteien durch den Bezug auf eine "Gruppe von Handwerkern ... (Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2) bzw. eine größere Gruppe" von Handwerkern (Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2) oder die Beaufsichtigung "großer Arbeitsstätten" (Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3) zum Ausdruck, wobei dieses Merkmal nach der Größe der Arbeitsstätte und Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen erfüllt sein kann (BAG 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - und 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 sowie LAG Rheinland-Pfalz 12.11.1996 - 6 Sa 700/96 EzBAT §§ 22, 23 BAT J 5b Nr. 6).
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